Hinweis für Künstler unter 18 Jahren: Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Bei einer Anfrage, für ein Engagement, stimmen wir uns mit den Erziehungsberechtigten ab, holen eine Ausnahmegenehmigung beim "Amt für Arbeitsschutz" ein, die vom Jugendamt, von der Schule und von einem Arzt unterzeichnet wird. Im Falle einer Zusage reisen die Künstler immer in Begleitung eines Elternteils oder einer autorisierten "Personensorge-Bevollmächtigten-Person" an.
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